Erbrecht / Unternehmensnachfolge

Testament, Erbschaftssteuer, Pflichtteil, Schenkung

Die wenigsten Bundesbürger haben eine Regelung für den Fall ihres Ablebens getroffen, was offensichtlich damit zusammen hängt, dass sich hiermit keiner gerne hiermit auseinander setzt. Da aber keiner von uns dem Tod entgehen kann, lohnt es sich, seine persönliche Lebensplanung im Hinblick auf das Ende hin klug zu führen (vgl. Psalm 90, 12).

Auch ist eine sorgfältig bedachte Testamentsgestaltung wichtig, um ein über viele Jahrzehnte hinweg erworbenes Vermögen zielgerichtet weitergeben zu können, was bei einer gesetzlichen Erbfolge ohne Testament oft nicht der Fall ist. Viele selbst erstellte Testamente leiden zudem an Formfehlern. Eine gute letztwillige Verfügung erhält dagegen den Familienfrieden und spart Erbschaftsteuer. Wegen der sich alle 10 Jahre erneuernden Schenkungsteuerfreibeträge ist es bei größeren Vermögen sinnvoll, bereits vor dem Renteneintrittsalter seine erbrechtliche Planung zu beginnen. Einmal erstellte Testamente sollten spätestens nach fünf Jahren daraufhin überprüft werden, ob sie inhaltlich noch zutreffen oder Personen bedacht werden müssten, die nicht bedacht wurden, während andere Erben bereits weggefallen sind.

Für jedes Unternehmen ist eine gut gestaltete Unternehmensnachfolgeregelung existentiell wichtig. Bei diesen Gestaltungen sind erbrechtliche Bestimmungen ebenso wie des Gesellschaftsrechts und des Erbschaftssteuerrechts und Schenkungsteuerrechts zu berücksichtigen.

Entscheidend ist nicht nur, dass die vom Gesetzgeber gewährten rechtlichen Möglichkeiten voll ausgeschöpft werden, sondern dass eine Lösung gefunden wird, die auf die jeweilige Situation maßgeschneidert ist. Nicht selten kann ein komplexer Nachlass die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers erfordern, um den letzten Willen des Erblassers umsetzen zu können.

Bei akuten Erbstreitigkeiten (z. B. Pflichtteil oder Pflichtteilsergänzung bei Schenkungen vor dem Todesfall) gilt es, die jeweiligen Ansprüche zügig zu sichern und durchzusetzen.

Hier berät Sie neben Rechtsanwalt Dr. Vachek, der als Fachanwalt für Steuerrecht gerade auch im Bereich des Erbschaftsteuerrechts und Gesellschaftsrecht über langjährige Erfahrung verfügt und hier durch Vorträge als Referent ausgewiesen ist. Er berät Sie auch bei der Erstellung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen sowie bei Fragen der testamentarischen Gestaltung.

Als Fachanwalt für Medizinrecht, steht Ihnen der Kanzleigründer der Kanzlei Dr. Vachek Rechtsanwälte neben der unmittelbaren erbrechtlichen Beratung im Rahmen der Altersvorsorge auch für die Mitwirkung bei der Erstellung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen gerne zur Verfügung. Gerne begrüßen wir Sie in unserer gut erreichbaren Rechtsanwaltskanzlei (Parkplätze in ausreichender Anzahl direkt vor der Haustür und Personenaufzug).


Relevante Suchbegriffe

Testamentserstellung – Pflichtteilsrecht – Erbschaftsteuerrecht – Bewertung von Grundstücken und Unternehmen – Erbauseinandersetzung – Testamentsvollstreckung

 
psau-vach 2024-10-13 wid-67 drtm-bns 2024-10-13